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   VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00   

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https://dejure.org/2003,28097
VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00 (https://dejure.org/2003,28097)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22.05.2003 - 3 A 329/00 (https://dejure.org/2003,28097)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 3 A 329/00 (https://dejure.org/2003,28097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Freibeträge zum selbstständigen Wirtschaften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 BSHG; § 85 BSHG; § 21 Abs 3 BSHG; § 28 Abs 1 BSHG
    Angemessenheit; besondere Belastungen; Freibetrag; Verselbstständigung; Übergangswohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 27.01

    Einkommensfreibetrag für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Freibetrag

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00
    Dies folgt bereits aus der systematischen Unterscheidung des Sozialhilferechts zwischen Bedarfsermittlung einerseits und Einkommensanrechnung andererseits (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 - 5 C 27.01 -).

    Die Konzeption der Einrichtung und das Ziel der Eingliederungshilfe in einem Übergangswohnheim, dem Hilfebedürftigen "einen wirtschaftlichen Freiraum einzuräumen, damit er sich durch eigenständige Entscheidungen im engeren Lebensbereich Schritt für Schritt auf ein selbständiges Leben außerhalb der Einrichtung vorbereiten kann, rechtfertigt - ausgehend von der systematischen Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Einkommensseite - damit nicht die Freilassung weiteren Einkommens" (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 - 5 C 27.01 -, a.a.O.).

    Für die Frage der Einkommensanrechnung nach § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG, der sowohl bei Arbeitseinkünften als auch bei sonstigen Einkünften anwendbar bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002, a.a.O.), ist es darum unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt und in welcher Höhe dieses erzielt wird.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00
    Da § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG das Ziel hat, dass dem Hilfeempfänger nicht daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen soll, dass er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise stationär untergebracht ist (vgl. Urt. d. BVerwG v. 25.11.1982 - BVerwGE 5 C 13.82 -), ist bei einer umfassenden Betreuung, wie sie der Kläger erhält, die volle Heranziehung des Einkommens angemessen, wenn der nach § 21 Abs. 3 BSHG zu gewährende Barbetrag ausreicht, um die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen (vgl. BVerwG, E v. 06.04.1995 - 5 C 5.93 -).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00
    Da § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG das Ziel hat, dass dem Hilfeempfänger nicht daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen soll, dass er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise stationär untergebracht ist (vgl. Urt. d. BVerwG v. 25.11.1982 - BVerwGE 5 C 13.82 -), ist bei einer umfassenden Betreuung, wie sie der Kläger erhält, die volle Heranziehung des Einkommens angemessen, wenn der nach § 21 Abs. 3 BSHG zu gewährende Barbetrag ausreicht, um die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen (vgl. BVerwG, E v. 06.04.1995 - 5 C 5.93 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 3920/00

    Erwerbseinkommen; Freibetrag; seelisch Behinderte; Übergangswohnheim

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00
    Ergänzend trägt er vor, das OVG Lüneburg habe mit Urteil vom 14.03.2001 - 4 L 3920/00 - entschieden, dass auch nach der Neuregelung in § 85 Abs. 2 BSHG Bewohnern von Übergangseinrichtungen ein zusätzlicher Freibetrag zum selbständigen Wirtschaften gewährt werden müsse.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1991 - 4 L 1977/91

    Allgemeine Einkommenserhöhung; Lebenserhaltungskosten; Kostenbeitrag;

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00
    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Urt. v. 15.05.1986, FEVS 37, 27, u. v. 13.11.1991, FEVS 42, 464, diene der Freibetrag dem ausschließlichen Zweck der Verselbständigung des Hilfeempfängers und sei dazu bestimmt, ihm ausreichend wirtschaftlichen Freiraum zu verschaffen, damit er sich auf das Leben nach dem Ende der Hilfe einstellen und hierfür erforderliche Gegenstände erwerben könne und einmalige Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe überflüssig würden.
  • SG Osnabrück, 28.02.2007 - S 16 SO 157/05
    aa) Es würde einen Wertungswiderspruch darstellen, wenn ein sozialhilferechtlich aner-kannter Bedarf eine besonderen Belastungen nach § 87 SGB XII darstellen könnte (vgl. zum BSHG: VG Braunschweig, Urteil vom 22. Mai 2003, Az.: 3 A 329/00, ähnlich auch Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 16. Mai 2003, Az.: 12 A 5405/00, aus der Literatur explizit in Bezug auf Haushaltshilfen: Lücking in: Hauck/Nofz, SGB XII, § 87, Rdnr. 12, allgemein in Bezug auf unangemessene Unterkunftskosten und nicht geltend gemachte Mehrbedarfe: Wahrendorf in: Grube-Wahrendorf, SGB XII, § 87, Rdnr. 10, et-was allgemeiner in Bezug auf den Regelsatz: Schoch in: LPK-SGB XII, § 87, Rdnr. 13).
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